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Emilia Galotti

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Der Prinz: Was? was fürchten Sie? Marinelli: Man werde vor der Hand nicht verstatten können, daß Mutter und Tochter sich sprechen. Odoardo: Sich nicht sprechen? Marinelli: Man werde genötiget sein, Mutter und Tochter zu trennen. Odoardo: Mutter und Tochter zu trennen? Marinelli: Mutter   und   Tochter   und   Vater.   Die   Form   des   Verhörs   erfodert   diese Vorsichtigkeit schlechterdings. Und es tut mir leid, gnädiger Herr, daß ich mich gezwungen sehe, ausdrücklich darauf anzutragen, wenigstens Emilien in eine besondere Verwahrung zu bringen. Odoardo: Besondere  Verwahrung?  -  Prinz!  Prinz!  -  Doch  ja,  freilich,  freilich!  Ganz recht: in eine besondere Verwahrung! Nicht, Prinz? nicht? - O wie fein die Gerechtigkeit  ist!  Vortrefflich!  (Fährt  schnell  nach  dem  Schubsacke,  in welchem er den Dolch hat.) Der Prinz: (schmeichelhaft auf ihn zutretend) Fassen Sie sich, lieber Galotti - Odoardo: (beiseite, indem er die Hand leer wieder herauszieht) Das sprach sein Engel! Der Prinz: Sie   sind   irrig,   Sie   verstehen   ihn   nicht.   Sie   denken   bei   dem   Worte Verwahrung wohl gar an Gefängnis und Kerker. Odoardo: Lassen Sie mich daran denken: und ich bin ruhig! Der Prinz: Kein Wort von Gefängnis, Marinelli! Hier ist die Strenge der Gesetze mit der   Achtung   gegen   unbescholtene   Tugend   leicht   zu   vereinigen.   Wenn Emilia in besondere Verwahrung gebracht werden muß, so weiß ich schon - die  alleranständigste.  Das  Haus  meines  Kanzlers  -  Keinen  Widerspruch, Marinelli! - Da will ich sie selbst hinbringen, da will ich sie der Aufsicht einer der würdigsten Damen übergeben. Die soll mir für sie bürgen, haften. - Sie gehen zu weit, Marinelli, wirklich zu weit, wenn Sie mehr verlangen. - Sie kennen doch, Galotti, meinen Kanzler Grimaldi und seine Gemahlin? Odoardo: Was sollt' ich nicht? Sogar die liebenswürdigen Töchter dieses edeln Paares kenn ich. Wer kennt sie nicht? - (Zu Marinelli.) Nein, mein Herr, geben Sie das  nicht  zu.  Wenn  Emilia  verwahrt  werden  muß,  so  müsse  sie  in  dem tiefsten  Kerker  verwahret  werden.  Dringen  Sie  darauf,  ich  bitte  Sie.  -  Ich Tor, mit meiner Bitte! ich alter Geck! - Jawohl hat sie recht die gute Sibylle: »Wer über gewisse Dinge seinen Verstand nicht verlieret, der hat keinen zu verlieren!« Der Prinz: Ich verstehe Sie nicht. - Lieber Galotti, was kann ich mehr tun? - Lassen Sie es dabei, ich bitte Sie. - Ja, ja, in das Haus meines Kanzlers! da soll sie hin; da bring ich sie selbst hin; und wenn ihr da nicht mit der äußersten Achtung begegnet wird, so hat mein Wort nichts gegolten. Aber sorgen Sie nicht. - Dabei  bleibt  es!  dabei  bleibt  es!  -  Sie  selbst,  Galotti,  mit  sich,  können  es halten, wie Sie wollen. - Sie können uns nach Guastalla folgen, Sie k önnen nach  Sabionetta  zurückkehren:  wie  Sie  wollen.  Es  wäre  lächerlic h,  Ihnen vorzuschreiben. - Und nun, auf Wiedersehen, lieber Galotti! - Kommen Sie, Marinelli, es wird spät. Odoardo: (der in tiefen Gedanken gestanden) Wie? so soll ich sie gar nicht sprechen, meine Tochter? Auch hier nicht? - Ich lasse mir ja alles gefallen, ich finde ja alles  ganz  vortrefflich.  Das  Haus  eines  Kanzlers  ist  natürlicherweise   eine Freistatt  der  Tugend.  Oh,  gnädiger  Herr,  bringen  Sie  ja  meine  Tochter dahin, nirgends anders als dahin. - Aber sprechen wollt' ich sie doch gerne vorher. Der Tod des Grafen ist ihr noch unbekannt. Sie wird nicht begrei fen können,  warum  man  sie  von  ihren  Eltern  trennet.  Ihr  jenen  auf  gute  Art beizubringen,  sie  dieser  Trennung  wegen  zu  beruhigen  -  muß  ich  sie sprechen, gnädiger Herr, muß ich sie sprechen. 45
  
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
von Helmut Köhler
Siehe auch:
Handelsgesetzbuch HGB: ohne Seehandelsrech...
Arbeitsgesetze
Grundgesetz GG: Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtsh...
Strafgesetzbuch StGB
Aktiengesetz · GmbH-Gesetz: mit Umwandlungsgesetz, Wertpapiererw...
Zivilprozeßordnung. ZPO
 
   
 
     
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